15.12.2020
Bekanntmachung der Gemeinde Bresegard bei Picher

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Bresegard bei Picher vom 14.12.2020
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07.12.2020 nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Artikel I
Änderung der Hundesteuersatzung
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 06.11.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2010 wird im § 5 Abs. 1wie folgt geändert:
§ 5 (1) Steuermaßstab und Steuersatz wird wie folgt neu gefasst:
Steuersatz für Hunde entsprechend §1 (1):
- für den 1. Hund 50,00 €
- für den 2. Hund 75,00 €
- und jeden weiteren Hund 100,00 €
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft
Bresegard bei Picher, 14.12.2020
gez. Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.