19.12.2017
Bekanntmachung der Gemeinde Warlitz

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Warlitz vom 18.12.2017
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S.777) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.12.2017 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen:
Artikel I
Änderung der Hundesteuersatzung
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 04.12.1997 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.02.2010 wird im § 5 (1) wie folgt geändert:
§ 5 (1) Steuermaßstab und Steuersatz
Steuersatz für Hunde entsprechend §1 (1):
- für den 1. Hund 40,00 €
- für den 2. Hund 80,00 €
- und jeden weiteren Hund 120,00 €
Steuersatz für gefährliche Hunde entsprechend §1 (2):
- für den 1. Hund 250,00 €
- für den 2. Hund 250,00 €
- und jeden weiteren Hund 250,00 €
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft
Warlitz, 18.12.2017
gez. Holm
Bürgermeister
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.