28.08.2020
Bekanntmachung der Gemeinde Kirch Jesar

- Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirch Jesar für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.07.2020 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 werden
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von bisher |
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auf |
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EUR |
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EUR |
1. im Ergebnishaushalt |
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1. der Gesamtbetrag der Erträge |
843.000 |
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847.200 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen |
837.900 |
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860.400 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
5.100 |
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0 |
2. im Finanzhaushalt |
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a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen |
802.900 |
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804.200 |
die Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen |
733.900 |
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751.400 |
der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
69.000 |
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52.800 |
b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
582.300 |
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597.500 |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
877.300 |
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1.031.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
-295.000 |
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-433.500 |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen bleibt unverändert bei
100.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher 80.200 EUR auf 80.400 EUR.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert bei:
1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
900 |
v. H. |
b) |
auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 |
v. H. |
2. Gewerbesteuer auf |
350 |
v. H. |
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§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert bei 1,1125 Vollzeitäquivalenten (VzÄ).
§ 7 Deckungsfähigkeit
Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert.
§ 8 Wesentliche Produkte
Die wesentlichen Produkte bleiben unverändert.
§ 9 Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenständen
Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik MV (GmHVO – Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008, einschließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann auf die Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet werden.
Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in Abgang gestellt werden.
Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegenständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt:
- bis 500 € netto = Aufwand
- 500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter = Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/ Herstellung
- über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
- Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
von bisher 15.215 EUR.
auf 10.115 EUR.
- Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres
von bisher 420.381 EUR.
auf 484.884 EUR.
- Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
von bisher 2.728.933 EUR.
auf 2.718.733 EUR.
Kirch Jesar, 28.08.2020
gez. Schulz
Bürgermeister
Hinweis:
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landrates des Landkreises Ludwigslust - Parchim zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 21.08.2020 in Bezug auf das Schreiben vom 22.04.2020 wie folgt bekanntgegeben worden:
- Dem in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 100.000 €uro wird die Genehmigung erteilt.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vorstehende Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 31.08.2020 bis 08.09.2020
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land, Zimmer 015 öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 28.08.2020
gez. Schulz
Bürgermeister