19.02.2018
Bekanntmachung der Gemeinde Pätow-Steegen

Haushaltssatzung der Gemeinde Pätow-Steegen für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.02.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt |
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a) |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
427.800 |
EUR |
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der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf |
425.200 |
EUR |
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der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
2.600 |
EUR |
b) |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
EUR |
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der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 |
EUR |
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der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0 |
EUR |
c) |
das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf |
2.600 |
EUR |
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die Einstellung in Rücklagen auf |
0 |
EUR |
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die Entnahmen aus Rücklagen auf |
0 |
EUR |
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das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
2.600 |
EUR |
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2. im Finanzhaushalt |
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a) |
die ordentlichen Einzahlungen auf |
399.100 |
EUR |
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die ordentlichen Auszahlungen auf |
369.300 |
EUR |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
29.800 |
EUR |
b) |
die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 |
EUR |
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die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 |
EUR |
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der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 |
EUR |
c) |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
28.300 |
EUR |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
30.000 |
EUR |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-1.700 |
EUR |
d) |
der Saldo der Ein –und Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf |
28.100 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf den genehmigungsfreien Höchstbetrag in Höhe von 10 % der ordentlichen Einzahlungen 39.900 EUR.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
400 |
v. H. |
b) |
auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 |
v. H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
350 |
v. H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,6875 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug |
1.246.627 |
EUR |
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Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt |
1.228.827 |
EUR |
||
und zum 31.12. des Haushaltsjahres |
1.240.227 |
EUR |
§ 8 Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
§ 9 Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
Produkt Bezeichnung
12600 Brandschutz
54100 Gemeindestraßen
§ 10 Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenständen
Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik MV (GmHVO – Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008, einschließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann auf die Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet werden.
Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in Abgang gestellt werden.
Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegenständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt:
bis 500 € netto = Aufwand
500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter = Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/ Herstellung
über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Pätow-Steegen, 14.02.2018
gez. Maty
Bürgermeister
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.02.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 12.03.2018 bis 20.03.2018
Mo und Mi nach Vereinbarung
Di; Do; Fr. 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 14.02.2018
gez. Maty
Bürgermeister