Information
Sitzungen der Gremien
Sehr geehrte Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
11.01.2021 Finanzausschuss Strohkirchen
12.01.2021 Hauptausschuss Redefin
13.01.2021 Gemeindevertretung Picher
14.01.2021 Hauptausschuss Hoort
18.01.2021 Amtsausschuss
19.01.2021 Gemeindevertretung Pritzier
26.01.2021 Schulzweckverband Picher
Seitens der Amtsverwaltung wird empfohlen, den Ablauf des Lockdowns bis 10.01.2021 abzuwarten und ab 11.01.2021 zu entscheiden, wie es mit den Sitzungen weitergeht.
Holger Maty
Amtsvorsteher
Unsere Öffnungszeiten |
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Dienstag |
08:30 bis 12 Uhr | 14 bis 18 Uhr |
Donnerstag |
08:30 bis 12 Uhr | 14 bis 16 Uhr |
Freitag |
08:30 bis 12 Uhr |
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25.02.2021
Belsch: Haushaltssatzung 2021
Die Gemeinde Belsch erlässt nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.02. ... -
25.02.2021
Hülseburg: Haushaltssatzung
Die Gemeinde Hülseburg erlässt nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.02. ... -
23.02.2021
Strohkirchen: Haushaltssatzung 2021
Die Gemeinde Strohkirchen erlässt nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.02. ... -
23.02.2021
Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin
Die nächste Sitzung der Gemeinde Gammelin findet am 4. Marz 2021 um 19 Uhr statt. -
22.02.2021
1. Änderung WBV-Beitragssatzung
Die Gemeinde Strohkirchen gibt die 1. ...
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08.02.2021
Stelle des LVB
Das Amt Hagenow-Land im Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt zum 01.07. ... -
01.02.2021
Redefin: Stellenausschreibung
Zur Verstärkung des Teams in der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ sucht die ... -
01.02.2021
Toddin: Stellenausschreibung
Die Gemeinde Toddin sucht zum 01.04.2021 eine/n Gemeindearbeiter/in (m/w/d). -
15.01.2021
Gemeinde Bresegard vermietet Wohnung
Die Gemeinde Bresegard vermietet eine 2-Raum-Wohnung. ... -
04.12.2020
Vorankündigung: Änderungen von Satzungen
Ankündigung der Änderungen der Satzungen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung ...
Seit dem 01.08.2018:
Standesamt im Rathaus
Weitere Informationen finden Sie hier!
Gemeinden und Ortsrecht
Wichtiger Hinweis
Straßenreinigung, insbesondere Räum- und Streupflicht in unseren Gemeinden
Der Herbst neigt sich dem Ende, die kalte Jahreszeit steht vor der Tür.
Jede Jahreszeit hinterlässt ihre Spuren auch auf unseren Straßen und Gehwegen leider oft in ungewünschter Weise in Form von Glätte oder Schnee.
Dies kann zu erhöhter Unfallgefahr für Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer führen. Daher ist in den entsprechenden Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden festgelegt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Beräumung und auch das Abstumpfen auf den Wegen Sorge zu tragen haben.
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle von Ortsabwesenheit die Straßenreinigung, Schneebeseitigung und Streupflicht sicherzustellen und durchzuführen ist! Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person oder einen Dritten mit der Reinigung zu beauftragen.
Sollte eine Beräumung oder Abstumpfung nicht erfolgen und von einigen Grundstücken somit Gefahren ausgehen, kann dies dazu führen, das Dritte zu lasten der Grundstückseigentümer mit der Beräumung beauftragt werden. Die versicherungsrechtlichen Folgen bei Stürzen etc. kommen ebenfalls dazu!
Es sind des Weiteren keine Fahrzeuge an und auf Fahrbahnen der Gemeindestraßen abzustellen, um erforderliche Schneeräumarbeiten durch Dienstleister nicht zu behindern!
Die Straßenreinigungssatzungen sind auf unserer Internetseite eingestellt oder können im Amt Hagenow-Land eingesehen bzw. bezogen werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (03883/6107-0)
Amt Hagenow-Land
Fachbereich Sicherheit und Ordnung